Unzulässige/diskriminierende Fragen im Vorstellungsgespräch

Geschrieben am 20.07.2023

 

  • Fragen nach der Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft

ausgenommen sind Bewerbungen bei Organisationen bzw. um eine Position mit verbindlicher Parteibindung; auch eine Mitgliedschaft in einer verbotenen Partei muss offen gelegt werden.

  • Fragen nach der Religionszugehörigkeit

ausgenommen sind auch hier Tendenzbetriebe.

  • Fragen nach Heiratsabsichten, Familienplanung & Schwangerschaft

ausgenommen sind mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote. Etwa, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen sowohl das ungeborene Kind als auch die schwangere Frau gesundheitlich gefährdet sind (beim Heben schwerer Lasten etc,…).

  • Fragen nach Krankheiten (zB HIV-Infektion, Tuberkulose)

ausgenommen sind Fragen nach der gesundheitlichen Einigung, also nach der gesundheitlichen Fähigkeit, eine Tätigkeit auszuüben. Solange der/die Bewerber/in den täglichen Arbeitsbetrieb nicht stört, muss die Frage nicht beantwortet werden.

  • Fragen nach einer Behinderung

ausgenommen sind Personen, die nach Bundesbehindertengesetz eine Behinderungseinstufung von (über) 50% haben und einen Einstellungsschein besitzen. Sie müssen diese angeben, selbst wenn sie nicht danach gefragt werden (Offenbarungspflicht).

  • Fragen nach Vorstrafen

ausgenommen sind einschlägige Vorstrafen (zB KraftfahrerInnen nach Verkehrsdelikten, KassiererInnen nach Vermögensdelikten, ErzieherInnen nach Sittlichkeitsdelikten,…). Über getilgte Vorstrafen muss keine Auskunft erteilt werden.

  • Fragen nach Schulden/Kreditverpflichtungen

ausgenommen sind Stellen, bei denen Sie eine Vertrauensposition etwa im Finanzbereich oder mit Zugang zu vertraulichen Daten besetzen sollen. Ansonsten unterliegen Ihre Vermögensverhältnisse der Privatsphäre und sind somit irrelevant für das Unternehmen.

  • Fragen nach der ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung
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