Stolpersteine auf dem Weg zum neuen Job – Teil 2

Geschrieben am 16.04.2023

Terminvereinbarung beim Vorstellungsgespräch

Bei der Terminvereinbarung kann man um die Zusendung einer Wegbeschreibung bitten. Hat man das vergessen, dann ruft man einfach noch mal an. Wenn man eine längere Strecke zurückzulegen hat, kann es ratsam sein, am Vortag anzureisen, um zum Gespräch frisch und ausgeruht zu sein. Viele Interviewer finden es übrigens sehr positiv, wenn der Bewerber im Gespräch zu erkennen gibt, dass er sich vor dem Gespräch schon ein wenig vor Ort umgesehen hat – das unterstreicht die Ernsthaftigkeit seiner Bewerbung.

Plant man, am Vortag anzureisen, dann fragt man zuvor nach, ob das einladende Unternehmen damit einverstanden ist. Ist es das, dann heißt das in aller Regel auch, dass es die Hotelkosten übernehmen wird. In einem solchen Fall überlässt man die Wahl des Hotels natürlich dem Unternehmen. Die meisten Firmen haben bei Hotels in ihrer Umgebung Sonderkonditionen und buchen dann auch gleich das Zimmer, so dass man gar nicht erst in Vorlage gehen muss. Das Frühstück ist üblicherweise im Zimmerpreis enthalten, wird von der Firma also mit übernommen, nicht jedoch die Kosten für Minibar und Telefon. Die sollte man vor dem Auschecken schon selbst begleichen.

Reisekosten und Spesen beim Vorstellungsgespräch

Möchte man aus Termingründen mit dem Flugzeug anreisen, dann sollte man nicht einfach ein Ticket buchen und erwarten, dass die Kosten hierfür übernommen werden. So etwas klärt man vorher, damit es nachher keine Unstimmigkeiten gibt. Manche Firmen – insbesondere Personalberatungsgesellschaften – buchen die Flüge für den Bewerber und lassen das Ticket an dessen Abflughafen zur Abholung hinterlegen.

Viele Firmen sind hinsichtlich Reisekosten und Spesen sehr großzügig, andere sind es nicht. Aber auch die großzügigen Firmen sind äußerst „allergisch“ gegen kleine und kleinste Schummeleien bei der Abrechnung der Reisekosten. Wer sich hierbei Blößen gibt, bleibt nachhaltig in Erinnerung – in schlechter Erinnerung.

„Spesen“ im Rahmen der steuerlichen Höchstsätze kann man geltend machen, Verdienstausfall nicht. Wer Verdienstausfall geltend macht, ist aus dem Rennen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es ohnehin nicht.

Wer auf Firmenkosten im Hotel gefrühstückt hat und auch noch zu einem umfangreichen Mittagessen eingeladen wurde, sollte nicht die Instinktlosigkeit begehen, Spesen einzufordern. Weder einen Teil des Satzes und erst recht nicht den vollen Tagessatz.

Entfernungen zwischen Wohnort und besuchter Firma lassen sich heute mit Hilfe eines beliebigen Internet-Routenplaners auf hundert Meter genau ermitteln. Wer in seine Fahrtkosten-Abrechnung ein paar Dutzend zusätzlich Kilometer hineinschreibt, stellt sich selbst ein Bein.

Gefahrene Kilometer erstatten die Firmen in Regel mit dem steuerlichen Höchstsatz. Natürlich kann man darüber hinaus Vollkosten geltend machen – aber bitte nur beim Finanzamt, keinesfalls beim einladenden Unternehmen. Und überhaupt keine Fahrtkosten macht man geltend, wenn man mit dem Firmenfahrzeug seiner bisherigen Firma anreist. Wer ́s dennoch tut, hätte sich die Bewerbung eigentlich sparen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

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